Oft wird Teilverkauf auch im selben Atemzug mit einer Immobilienrente genannt und gehört zu den Möglichkeiten einer Altersfinanzierung. Es hat seine Vorteile darin, dass Sie nur einen Teil Ihrer eigen erworbenen Immobilie für eine entsprechend festgelegte Wunschauszahlung verkaufen müssen. Dies wird vorab mit einem Immobilienvermittler oder auch einer Bank abgesprochen. Diese wird dann den Immobilienanteil kaufen. Zu der sofortigen Auszahlung der gewünschten Summe bekommen Sie zudem das entgeltliche Nießbrauchrecht. Dies wird Sie dazu berechtigen, gegen eine monatliche Nutzungsgebühr, in Ihrem Haus zu bleiben – auf unbestimmte Zeit. Sie können weiterhin frei über Ihre Immobilie verfügen.
Der Miteigentumsanteil, sozusagen der prozentuale Anteil der verkaufen Immobilie, als auch die Höhe der vereinbarten ausgezahlten Summe, wird sich nach dem Verkehrswert der Immobilie richten. Vor dem Verkauf wird dies durch ein Gutachten ermittelt. Damit wird das entsprechend gebundene Immobilienvermögen in komplett freies Kapital verwandelt. Sie müssen somit nicht auf das eigene Haus verzichten oder sich evtl. hoch verschulden. Das Ihnen gewährte monatliche Nutzungsentgelt kann wie eine Miete verstanden werden. Abhängig der zeitlichen Fixierung, kann es sich dabei um 2.9 % oder 3 % des erhaltenen Teilverkaufspreis handeln.
Es muss vor dem Abschluss eines Immobilienteilverkaufs ein Gutachten erstellt werden. Zudem müssen auch Zuständigkeiten abgestimmt und auch eine Einigung über Wunschsumme und Eigentumsanteile durchgeführt werden. Hier aufgeführt finden Sie die wichtigsten Punkte:
1. Die Kontaktaufnahme: Das Unternehmen, welches einen Immobilienteilankauf durchführen möchte, macht sich mit Ihnen und Ihren Vorstellungen zur entsprechenden Auszahlungssumme vertraut. Sie erhalten daraufhin ein unverbindliches Angebot.
2. Das Gutachten: Danach erstellt eine zertifizierte, unabhängige Person ein verbindliches Gutachten zur gegebenen Wertermittlung. Die anfallenden Kosten übernimmt in den meisten Fällen das Unternehmen, welches den Teilkauf durchführt.
3. Die Vertragsvorbereitung: Auf Grundlage des Marktwertes und der möglichen Wunschauszahlung sowie dem prozentualen Kaufanteil und den monatlichen Nutzungsentgelt werden weitere vertragliche Vereinbarungen abgestimmt.
4. Das Notariat: Der abgestimmte Vertrag wird notariell beglaubigt. Sie sollten sich vor diesem Schritt einmal mit allen Beteiligten abstimmen, wer den Notartermin abstimmt und zudem, wer die Kosten für die entsprechende Beglaubigung auf sich nimmt.
5. Die Kaufpreiszahlung: Nach Abschluss des Vertrags wird Ihnen der Kaufpreis umgehend ausbezahlt. Die gesamte Abwicklung wird notariell begutachtet. Gleich im Anschluss beginnt die monatliche Zahlung des Nutzungsentgelts.
6. Der Rück- und Verkauf: Sie können jederzeit einen Rückkauf oder aber den gesamten Verkauf der Immobilie in den Weg leiten. Dies wird von Ihnen und auch dem Immobilienunternehmen sowie der Bank, die den Anteil gekauft hat, durchgeführt.
Dann, wenn Ihre Rente zwar für ein normales Leben ausreicht, aber Sie nicht die Möglichkeit haben sich gewisse Wünsche erfüllen zu können.
Sie möchten Ihre Immobilie renovieren oder wünschen sich eine Umgestaltung. Dafür benötigen Sie das gewünschte Kapital.
Sie wollen Ihre Immobilie als private Altersvorsorge nicht verlieren, gleichzeitig hätten Sie aber gerne mehr finanziellen Spielraum.
Sie brauchen Kapital, um Ihre Immobilie altersgerecht umzugestalten. Oder aber die Kosten für Pflege und medizinische Betreuung übersteigt die Einnahme der Rente.
Sie möchten einen sorgenfreien Ruhestand mit einer etwas größeren finanziellen Freiheit.
Sie wollen Ihre Enkel oder Kinder bei deren Lebensplanung helfen.
Da Sie keine Erben haben, wollen Sie einen Teil der vorhandenen Immobilie zu Lebzeiten aus dem gebundenen Kapital herauslösen.
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